Mehr als 30 Jahre Miliz in der Bundesverfassung
Wir schützen unser Österreich
Die Einsatzorganisation des Bundesheeres entsteht aus dem Zusammenwirken von präsenten Kräften und Milizkräften. Im Verband ziehen Soldaten des Präsenz- und des Milizstandes an einem Strang und arbeiten gemeinsam zur Förderung der Landesverteidigung im Sinne des Artikels 9a der österreichischen Bundesverfassung.
Leitbild News››››› Warum wir das Milizprinzip brauchen
Als Miliz werden Streitkräfte bezeichnet, die im Gegensatz zu stehenden Heeren nur zu Ausbildungszwecken und für einen konkreten Einsatzfall aufgeboten werden. Kennzeichnend dafür ist unter anderem eine zeitliche Inanspruchnahme der Soldaten in Form einer relativ kurzen ersten Ausbildungsperiode (Grundwehrdienst) und daran anschließend kurze, wiederkehrende Übungen bzw. aufbauende Kurse und Folgeausbildungen.
Für ein Milizsystem kennzeichnend ist es auch, dass Milizsoldaten auf sämtlichen Führungsebenen vorzufinden sind, ebenso im Ausbildungsdienst, und nicht als Lückenbüßer für gerade nicht besetzte Planposten herangezogen werden. Musterbeispiele der Umsetzung des Milizprinzips stellen die Schweiz, aber auch Finnland dar, die gerade für Österreich in punkto Sicherheitspolitik Vorbild sind bzw. auch in Zukunft sein sollten.
Stichwort Personalkosten: Da eine Milizarmee zum überwiegenden Teil keine stehende Armee darstellt, sondern eine „Bedarfsarmee", deren Heranziehung sich – abgesehen von Übungen und Ausbildungen – aus einem ganz konkreten Bedarf ergibt, sind die Personalkosten im Gegensatz zu einem Berufsheer vergleichsweise gering, womit auch ein wesentlich größerer Investitionsspielraum entsteht.
Gemäß Bundesverfassung (Art. 79 Abs. 1) ist das Bundesheer nach dem Milizprinzip zu organisieren: „Es ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten." Bei der Verankerung dieses Milizprinzips stand das Schweizer System Pate. Die verpflichtenden Übungen wurden 2004 „ausgesetzt", in der Hoffnung, dass das System auch mit genügend Freiwilligen funktioniert. Diese Hoffnung hat sich, wie es durchaus absehbar war, nicht erfüllt.
››››› Aus unserem Leitbild
Wir sind überparteilich und bekennen uns zum Milizgedanken
Wir wollen …
- die gemeinsamen Ziele gegenüber der Öffentlichkeit und dem Staat vertreten.
- an der Weiterentwicklung unseres Milizheeres mitwirken, es aktiv mitgestalten und die militärische Landesverteidigung fördern.
- an der Förderung der geistigen Landesverteidigung mitarbeiten.
- die wirtschaftliche Landesverteidigung fördern.
- die zivile Landesverteidigung propagieren.
Wir unterstützen und festigen …
- berechtigte Anliegen unserer Mitglieder.
- die Arbeit und den persönlichen Einsatz von Soldaten des Milizstandes.
- Vorhaben anderer wehrpolitischer Organisationen.
- das Ansehen von Soldaten in der Öffentlichkeit.
- das dienstgradunabhängige Zusammengehörigkeitsbewusstsein aller Soldaten.
Wir publizieren militärische Zeitschriften und Bücher im Milizverlag Salzburg.
››››› Stimmen aus dem Verband
Betrachtet man die Intentionen des Verfassungsgesetzgebers, dann folgt daraus, dass ein Milizsystem auf einem Grundwehrdienst mit anschließenden Übungen aufgebaut ist.
Die Allgemeine Wehrpflicht als Bürgerpflicht hat nur dann Legitimität, wenn sie sinnvoll ausgestaltet ist. Eine Wehrpflicht ohne Wiederholungsübungen entbehrt jeglicher Sinnhaftigkeit.
Durch unsinnige „Untauglichkeitsbestimmungen" gehen pro Jahr rund 10.000 junge Männer für Bundesheer und Zivildienst verloren. Das ist auch eine Frage der Wehrgerechtigkeit.