9. Wie steht es um zivile Anerkennung von Qualifikationen und Leistungen, wie kann die Entschädigung der Arbeitgeber funktionieren, was kann zur Förderung des Ehrenamtes unternommen werden?
DISKUSSIONSBEITRÄGE
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Gerade im Bereich der Sicherheit (Blaulichtorganisationen) oder im Umweltbereich wäre es unmöglich, alle erbrachten Leistungen finanziell abzugelten oder dafür Planposten vorzusehen. Für Trägerorganisationen wird es immer schwieriger Ehrenamtliche zu finden. Es wäre daher höchst an der Zeit diesbezüglich Lösungsvorschläge auszuarbeiten. Dies könnte durch Einsetzung einer Projektgruppe unter Schirmherrschaft des Bundeskanzlers erfolgen. In punkto Miliz könnte z.B. die Bereitschaft zu einer Verpflichtung über die gesetzliche Dauer des Grundwehrdienstes hinaus oder für Folgeausbildungen Anerkennung durch Bonuszeiten in der Pensionsversicherung finden (spiegelbildlich gilt dies auch für Angehörige von Blaulichtorganisationen). Dies müsste durch Anreize für Arbeitgeber ergänzt werden bzw. könnte auch eine Regelung analog dem Behindertenstellungsgesetz vorgenommen werden. Es gilt jedenfalls der Grundsatz, dass die nachhaltige Aktivierung der Staatsbürger für ehrenamtliche Tätigkeiten zur Förderung des Gemeinwohls (inklusive Sicherheit) die effizienteste und effektivste Form einer Förderung ist.