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Bundesvereinigung der Milizverbände!
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MEHR ALS 30 JAHRE MILIZ
Als Miliz werden Streitkräfte bezeichnet, die im Gegensatz zu stehenden Heeren nur zu Ausbildungszwecken und für einen konkreten Einsatzfall aufgeboten werden. Kennzeichnend dafür ist unter anderem eine zeitliche Inanspruchnahme der Soldaten in Form einer relativ kurzen ersten Ausbildungsperiode (Grundwehrdienst) und daran anschließend kurze, wiederkehrende Übungen bzw. aufbauende Kurse und Folgeausbildungen. Für ein Milizsystem kennzeichnend ist es auch, dass Milizsoldaten auf sämtlichen Führungsebenen vorzufinden sind, ebenso im Ausbildungsdienst und nicht als Lückenbüßer für gerade nicht besetzte Planposten herangezogen werden. Dem entsprechend sind Milizsysteme durch eine vergleichsweise geringere Anzahl an Berufskadersoldaten - welche gleichwohl erforderlich sind – und einen überwiegenden Anteil an Milizfunktionen gekennzeichnet. Musterbeispiele der Umsetzung des Milizsystems/-prinzips stellen die Schweiz aber auch Finnland dar, die gerade für Österreich in punkto Sicherheitspolitik Vorbild sind bzw. auch in Zukunft sein sollten.
Stichwort Personalkosten: Da eine Milizarmee zum überwiegenden Teil keine stehende Armee darstellt, sondern eine „Bedarfsarmee“, deren Heranziehung sich – abgesehen von Übungen und Ausbildungen – aus einem ganz konkreten Bedarf ergibt, sind die Personalkosten im Gegensatz zu einem Berufsheer vergleichsweise gering, womit auch ein wesentlich größerer Investitionsspielraum entsteht.
AUS UNSEREM LEITBILD
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Wir sind überparteilich und bekennen uns zum Milizgedanken
WIR UNTERSTÜTZEN...
WIR FESTIGEN...
WIR PUBLIZIEREN...
WIR WOLLEN...
NACHHALTIGER EINSATZ FÜR UNSERE LANDESVERTEIDIGUNG
Gemäß Bundesverfassung (Art 79 Abs. 1) ist das Bundesheer nach dem Milizprinzip zu organisieren: „Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung. Es ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten.“ Bei der Verankerung dieses Milizprinzips im Jahr 1989 stand das Schweizer System Pate. Betrachtet man dieses bzw. die in den Motivenberichten enthaltenen Intentionen des Verfassungsgesetzgebers, dann folgt daraus, dass ein Milizsystem auf einem zu absolvierenden Grundwehrdienst mit anschließenden Übungen aufgebaut ist. Die verpflichtenden Übungen wurden 2004 durch den damaligen Bundesminister „ausgesetzt“, in der Hoffnung, dass das System auch mit genügend Freiwilligen funktioniert. Diese Hoffnung hat sich, wie das durchaus absehbar war, indes nicht erfüllt.
MICHAEL SCHAFFER
Ehrenpräsident
Die Allgemeine Wehrpflicht als Bürgerpflicht hat nur dann Legitimität, wenn sie sinnvoll ausgestaltet ist. Die gegenwärtige Handhabung der Allgemeinen Wehrpflicht ist jedoch eher ein Missbrauch als sinnvoll. Eine Wehrpflicht ohne Wiederholungsübungen entbehrt jeglicher Sinnhaftigkeit. Das System verbraucht die Wehrpflichtigen für sich selbst ohne für das Milizprinzip vorzusorgen. Mangels Übungen wird das Milizsystem verunmöglicht und der Wehrpflicht zunehmend der Sinn genommen.
MANFRED BAUER
Präsident Milizverband Vorarlberg
Aktuell liegen die Zahlen der Wehrdienstleistenden knapp vor dem Zivildienst. Durch verzerrende und einseitige Darstellungen in den Schulen gehen oft ganze Maturajahrgänge für das Bundesheer verloren, so dass bereits jetzt nur ein Bruchteil der wehrpflichtigen Männer auch tatsächlich Wehrdienst leistet. Durch unsinnige „Untauglichkeitsbestimmungen“ gehen pro Jahr rund 10.000 junge Männer für Bundesheer und Zivildienst verloren.
Das ist auch eine Frage der Wehrgerechtigkeit.
Die Tauglichkeit ist an die Berufsfähigkeit zu koppeln. Sowohl für den Wehr- als auch den Zivildienst sollen künftig auch so genannte „B-Taugliche“ Verwendung finden.
BERND HUBER
Präsident Bundesvereinigung
der Milizverbände
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